Klimaschutz fördern mit Holzbaufonds für öffentliche Bauten
Im Baustoff Holz steckt im Unterschied zu vielen anderen Materialien nicht nur sehr wenig „graue Energie“, beim Wachstum wird durch die Photosynthese der Atmosphäre etwa eine Tonne CO2 pro Kubikmeter Holz entzogen und langfristig gebunden.
Mit dem neuen Holzbaufonds (BLR N. 502/2023) möchte das Land Südtirol den verstärkten Einsatz des Baustoffes Holz zur langfristigen Kohlenstoffspeicherung fördern und gleichzeitig CO2-intensivere Baumaterialien ersetzen. Damit wird eine der 157 Maßnahmen des „Klimaplan Südtirol 2040“ konkret umgesetzt.
Der Fonds wird bis 2030 mit jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet, die Förderanträge sind vor Baubeginn bei der Landesabteilung Forstwirtschaft einzureichen. Gefördert werden die Neuerrichtung von öffentlichen Gebäuden und Bauwerken in Holz- oder Holzmischbauweise mit einer Mindest-Brutto-Geschossfläche von 300 Quadratmetern oder deren Erweiterung oder Aufstockung um mindestens 100 Quadratmeter zusätzlicher Bruttogeschossfläche.
Förderberechtigt sind öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und ähnliche, das Land Südtirol und seine Hilfskörperschaften sind hingegen explizit von dieser Förderung ausgeschlossen.
Als Holzbau gewertet werden Gebäude, die mindestens 100 Kilogramm verbautes Holz pro Quadratmeter oberirdischer Brutto-Grundfläche aufweisen. Mindestens 80 Prozent des verbauten Vollholzes müssen in einer Entfernung von maximal 500 Kilometern vom Errichtungsstandort geschlägert und verarbeitet worden sein.
Förderfähig sind Tragwerkskonstruktionen und Gebäudehüllen, aber auch Deckenkonstruktionen, Außenwandkonstruktionen, Innenwände, Wandbekleidungen sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Flachs, Hanf, Kork oder Stroh und Holzdämmstoffe.
Gefördert wird die gespeicherte Kohlenstoffmenge in den oberirdischen Gebäudeteilen mit 500 Euro je Tonne langfristig gespeichertem Kohlenstoff. Zur Berechnung der gebundenen Kohlenstoffmenge wird das Tool "CO2-Tool_Wood" eingesetzt.
Anträge mit einem Betrag unter 25.000 Euro werden nicht gefördert, als Förderhöchstgrenze pro Maßnahme wurden 200.000 Euro festgelegt. Eine Expertenkommission (je ein/e Vertreter/in der Abteilung Forstwirtschaft, der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus und der Landesabteilung Hochbau) bewertet die Anträge und erstellt eine Rangliste. Die Beiträge werden bis zur Erschöpfung der Mittel ausbezahlt. Die Maßnahmen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.
Die Gelder für das laufende Jahr sind noch nicht erschöpft, daher kann noch bis 16. September um Beiträge aus dem Holzbaufonds angesucht werden. Die Beitragsanträge können bei der Abteilung Forstwirtschaft eingereicht werden. Die Antragsformulare sind abrufbar unter:
https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/wald-holz-almen/beitraege.asp
Foto: AdobeStock/DrUGO
Mit dem neuen Holzbaufonds (BLR N. 502/2023) möchte das Land Südtirol den verstärkten Einsatz des Baustoffes Holz zur langfristigen Kohlenstoffspeicherung fördern und gleichzeitig CO2-intensivere Baumaterialien ersetzen. Damit wird eine der 157 Maßnahmen des „Klimaplan Südtirol 2040“ konkret umgesetzt.
Der Fonds wird bis 2030 mit jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet, die Förderanträge sind vor Baubeginn bei der Landesabteilung Forstwirtschaft einzureichen. Gefördert werden die Neuerrichtung von öffentlichen Gebäuden und Bauwerken in Holz- oder Holzmischbauweise mit einer Mindest-Brutto-Geschossfläche von 300 Quadratmetern oder deren Erweiterung oder Aufstockung um mindestens 100 Quadratmeter zusätzlicher Bruttogeschossfläche.
Förderberechtigt sind öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und ähnliche, das Land Südtirol und seine Hilfskörperschaften sind hingegen explizit von dieser Förderung ausgeschlossen.
Als Holzbau gewertet werden Gebäude, die mindestens 100 Kilogramm verbautes Holz pro Quadratmeter oberirdischer Brutto-Grundfläche aufweisen. Mindestens 80 Prozent des verbauten Vollholzes müssen in einer Entfernung von maximal 500 Kilometern vom Errichtungsstandort geschlägert und verarbeitet worden sein.
Förderfähig sind Tragwerkskonstruktionen und Gebäudehüllen, aber auch Deckenkonstruktionen, Außenwandkonstruktionen, Innenwände, Wandbekleidungen sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Flachs, Hanf, Kork oder Stroh und Holzdämmstoffe.
Gefördert wird die gespeicherte Kohlenstoffmenge in den oberirdischen Gebäudeteilen mit 500 Euro je Tonne langfristig gespeichertem Kohlenstoff. Zur Berechnung der gebundenen Kohlenstoffmenge wird das Tool "CO2-Tool_Wood" eingesetzt.
Anträge mit einem Betrag unter 25.000 Euro werden nicht gefördert, als Förderhöchstgrenze pro Maßnahme wurden 200.000 Euro festgelegt. Eine Expertenkommission (je ein/e Vertreter/in der Abteilung Forstwirtschaft, der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus und der Landesabteilung Hochbau) bewertet die Anträge und erstellt eine Rangliste. Die Beiträge werden bis zur Erschöpfung der Mittel ausbezahlt. Die Maßnahmen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.
Die Gelder für das laufende Jahr sind noch nicht erschöpft, daher kann noch bis 16. September um Beiträge aus dem Holzbaufonds angesucht werden. Die Beitragsanträge können bei der Abteilung Forstwirtschaft eingereicht werden. Die Antragsformulare sind abrufbar unter:
https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/wald-holz-almen/beitraege.asp
Foto: AdobeStock/DrUGO