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Split Payment

Split Payment; fornitori CasaClima
Wir teilen mit, dass ab 1. Januar 2018 alle an die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus ausgestellten Rechnungen in Form des „Split Payment“, mit der Pflicht der geteilten Zahlung der Mehrwertsteuer unter Anwendung des Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 148 vom 16. Oktober 2017, umgewandelt in das Gesetz Nr. 172 vom 4. Dezember 2017 ausgestellt werden müssen.

Sie müssen somit auf allen ab dem 1. Jänner 2018 an die Agentur für Energie Südtirol – Klimahaus ausgestellten Rechnungen die MwSt. mit dem Vermerk „Split Payment“ anführen.Das hat zur Folge, dass die Mehrwertsteuer von uns direkt an die Agentur für Einnahmen abgeführt wird und Sie lediglich den Nettobetrag gutgeschrieben bekommen
 
Für weitere Informationen stehen wir gerne Zur Verfügung.