Verlängerung des Energiebonus
Bauherren, die bis Ende 2016 sämtliche Projektunterlagen bei der Gemeinde einreichen, können bis 30. Juni 2017 den Energiebonus in Anspruch nehmen.
Bauen: Verlängerung des Energiebonus
Bauherren, die bei neuen Gebäuden energiesparend bauen, bekommen einen „Energiebonus“, auch "Kubaturbonus" genannt. Das heißt, es kann die zulässige Baumasse erhöht werden. Beim KlimaHaus-Standard „B-nature“ um 10 Prozent, beim KlimaHaus „A“ um 15 Prozent und beim KlimaHaus „A-nature“ um 20 Prozent.
Der Beschluss der Landesregierung von August 2014 sah allerdings vor, dass der Energiebonus nur gewährt wird, wenn sämtliche Projektunterlagen bis 31. Dezember 2016 bei der Gemeinde aufliegen. Auch mussten die Baukonzessionen innerhalb 31. Dezember 2016 von den Gemeinden ausgestellt werden, da mit Jahresende das Programm ausläuft.
"Dieser Termin hat sich als zu knapp erwiesen", erklärt Landesrat Richard Theiner. "Die Landesregierung hat deshalb auf ihrer heutigen Sitzung eine Übergangsregelung für Bauvorhaben beschlossen, bei denen innerhalb 31. Dezember 2016 sämtliche Projektunterlagen bei der Gemeinde hinterlegt werden und für die innerhalb 30. Juni 2017 von den Gemeinden die Baukonzession erteilt wird."
Zu diesem Beschluss hatte im Vorfeld auch der Rat der Gemeinden ein positives Gutachten abgegeben.
Erweiterung der Übergangsregelung zum „Energiebonus“ – Ergänzung des Beschlusses vom 13.09.2016, Nr. 990
Bauen: Verlängerung des Energiebonus
Bauherren, die bei neuen Gebäuden energiesparend bauen, bekommen einen „Energiebonus“, auch "Kubaturbonus" genannt. Das heißt, es kann die zulässige Baumasse erhöht werden. Beim KlimaHaus-Standard „B-nature“ um 10 Prozent, beim KlimaHaus „A“ um 15 Prozent und beim KlimaHaus „A-nature“ um 20 Prozent.
Der Beschluss der Landesregierung von August 2014 sah allerdings vor, dass der Energiebonus nur gewährt wird, wenn sämtliche Projektunterlagen bis 31. Dezember 2016 bei der Gemeinde aufliegen. Auch mussten die Baukonzessionen innerhalb 31. Dezember 2016 von den Gemeinden ausgestellt werden, da mit Jahresende das Programm ausläuft.
"Dieser Termin hat sich als zu knapp erwiesen", erklärt Landesrat Richard Theiner. "Die Landesregierung hat deshalb auf ihrer heutigen Sitzung eine Übergangsregelung für Bauvorhaben beschlossen, bei denen innerhalb 31. Dezember 2016 sämtliche Projektunterlagen bei der Gemeinde hinterlegt werden und für die innerhalb 30. Juni 2017 von den Gemeinden die Baukonzession erteilt wird."
Zu diesem Beschluss hatte im Vorfeld auch der Rat der Gemeinden ein positives Gutachten abgegeben.
Erweiterung der Übergangsregelung zum „Energiebonus“ – Ergänzung des Beschlusses vom 13.09.2016, Nr. 990