Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275

Die Landesregierung hat vergangenen Oktober die "Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus" genehmigt. Damit wurde die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Mittlerweile ist auch das Notifizierungsverfahren der Durchführungsverordnung an die Europäische Kommission abgeschlossen. Ab dem 21. März tritt die Verordnung in Kraft, nachdem sie am 20. März im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde.
Übergangsbestimmung
Die Verfahren für die Genehmigung von Projekten, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung bereits eingeleitet wurden, können im Einklang mit den bis dahin geltenden Bestimmungen abgeschlossen werden. Bereits genehmigte Bauvorhaben können innerhalb der vom Landesgesetz vom 10. Juli 2028, Nr. 9, in geltender Fassung, vorgesehenen Fristen durchgeführt werden.
Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus
LPA
Foto: LPA/pixabay
Übergangsbestimmung
Die Verfahren für die Genehmigung von Projekten, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung bereits eingeleitet wurden, können im Einklang mit den bis dahin geltenden Bestimmungen abgeschlossen werden. Bereits genehmigte Bauvorhaben können innerhalb der vom Landesgesetz vom 10. Juli 2028, Nr. 9, in geltender Fassung, vorgesehenen Fristen durchgeführt werden.
Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus
LPA
Foto: LPA/pixabay