Eigenerklärung Verlängerung KlimaHaus Energieausweis (nach 10 Jahren)

- Der KlimaHaus Energieausweis hat wie alle Energieausweise eine gesetzliche Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. (EU bzw. staatliche Regelung) und muss bei jedem Eingriff aktualisiert werden, der die Gesamtenergieeffizienz wesentlich (mindestens um eine KlimaHaus-Klasse) ändert. (Definition laut Dekret des Landeshauptmanns Nr. 6 vom 18.03.2025, Art. 7.2 in geltender Fassung)
- Wurden keine Eingriffe durchgeführt, welche die Gesamtenergieeffizienz wesentlich (mindestens um eine KlimaHaus-Klasse) ändern, kann der Eigentümer/die Eigentümerin oder der Verwalter/die Verwalterin der Miteigentumsgemeinschaft nach Ablauf des KlimaHaus-Ausweises mit einer entsprechenden Eigenerklärung die Erneuerung des Ausweises bei der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus beantragen.