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Eigenerklärung Verlängerung KlimaHaus Energieausweis (nach 10 Jahren)

Haben keine "größeren Bauarbeiten" stattgefunden, so fügt der Eigentümer oder der Verwalter der Miteigentumsgemeinschaft dem KlimaHaus Ausweis vor Ablauf der Frist von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum eine Eigenerklärung hinzu, die dessen Gültigkeit um weitere 10 Jahre verlängert. Eine Kopie der Eigenerklärung muss an die KlimaHaus­Agentur übermittelt werden.
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