Eigenerklärung zur Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
Eigenerklärung zur Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes gemäß Art. 6, Absatz 2 des Beschlusses der Landesregierung vom 21. Februar 2020, Nr. 130
Diese Eigenerklärung wird zusammen mit dem Ansuchen um Baukonzession im zuständigen Gemeindeamt hinterlegt.
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