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Landesförderungen im Energiebereich 2025

Landesförderungen
Das Land Südtirol gewährt finanzielle Beiträge für die energetische Sanierung und für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Zur Erreichung der Ziele des Klimaplans Südtirol 2040 und der internationalen Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen fördert das Land Südtirol Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und zur Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen.

Der Anstieg der Energiepreise der vergangenen Jahre hat bewusst gemacht, dass Südtirol seine Abhängigkeit von importierten fossilen Energiequellen auch aus wirtschaftlichen Gründen weiter verringern muss.
Die Förderrichtlinien werden jährlich von der Landesregierung an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst, um Anreize zur Nutzung innovativer Technologien zu schaffen.
 
Fokus auf die energetische Sanierung von Gebäuden
Der übergeordnete Grundsatz der europäischen Energiepolitik, nämlich „Energieeffizienz an erster Stelle“ (Energy efficiency first principle), stellt eine klare Handlungsempfehlung zur Vermeidung von Energieverschwendung dar. Die Landesregierung legt deshalb ein Hauptaugenmerk ihrer Förderpolitik auf die energetische Sanierung bestehender Gebäude. Denn die sauberste Energie ist jene, die nicht benötigt und somit nicht verwendet wird.

Die Beitragssätze für die energetische Sanierung sind nach Energieklasse gestaffelt: Je effizienter ein Gebäude nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Während es für Einzelmaßnahmen mit Ausnahme für Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz keine Förderung gibt, wird die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus Standards C mit 40 Prozent der zulässigen Kosten vor Mehrwertsteuer, bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder R mit 50 Prozent gefördert.

Noch stärker ist der Anreiz für die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern): Der Fördersatz liegt in diesem Fall für das Erreichen der KlimaHaus Klasse C bei 50 Prozent, für KlimaHaus Klasse B oder R bei 80 Prozent.

Folgende Maßnahmen werden gefördert: Dachdämmung samt eventueller Dachbegrünung, Dämmung der Außenwände, Geschossdecken und Balkone, mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie für Mehrfamilienhäuser die gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen und die thermischen Solaranlagen.

Der hydraulische Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen wird im Umfang von 40 Prozent gefördert.
 
Energieeffiziente Wärmerzeugung
Elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaik-Anlagen werden nunmehr bereits bei Erreichung des Standards KlimaHaus E der Gebäudehülle (bisher war C nötig) oder KlimaHaus R gefördert. Die Wärmepumpe wird auch gefördert, wenn bereits eine bestehende PV-Anlage in ausreichender Größe für die Wärmepumpe vorhanden ist. Bisher war die Förderung nur im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage möglich gewesen.

Eine weitere geförderte Maßnahme zur Dekarbonisierung ist der Austausch von mindestens 15 Jahre alten Öl- und Gaskesseln in Kondominien durch erneuerbare Energiequellen und durch den Anschluss an das Fernwärmenetz.

Für Gebäude ohne Netzanschluss werden Photovoltaik- und Windkraftanlagen gefördert, sofern der Anschluss an das Stromnetz nicht kostengünstiger ist.
 
Spezielle Förderungen für Unternehmen
Für Unternehmen werden zusätzlich zu den Maßnahmen, die für Privatpersonen gelten, noch folgende Maßnahmen gefördert:
Für kleine und mittlere Unternehmen: Durchführung von Energieaudits, sofern diese KMU nicht bereits gesetzlich zur Durchführung eines Audits verpflichtet sind.
Für kleine Unternehmen: Einbau von Photovoltaik-Anlagen samt Speicherbatterien zur Deckung des eigenen Strombedarfs.
 
Wichtige Hinweise für die Antragstellung
Die Einreichung der Beitragsanträge muss immer vor Beginn der Arbeiten für die Maßnahme erfolgen, und zwar im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Mai.
Mit Ausnahme für Beiträge zugunsten öffentlicher Körperschaften sind die Landesbeiträge im Energiebereich mit keinen weiteren Beiträgen oder Förderungen jeglicher Art für dieselben zulässigen Kosten kumulierbar.

Die aktuellen Fördersätze und Detailinformationen zur Landesförderung sind in der Broschüre des Landesamtes für Energie und Klimaschutz in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz aufgeführt und auf den Landeswebseiten zum Thema Energie HIER einsehbar.

Foto: LPA/Manuela Tessaro