Neue KlimaHaus Nachhaltigkeitsrichtlinien angepasst an die MUK
Die Richtlinien KlimaHaus School und KlimaHaus Work&Life wurden überarbeitet, um Planern und öffentlichen Auftraggebern den Nachweis bestimmter Anforderungen der neuen MUK für Bauwesen zu vereinfachen.
Mit der Ministerialverordnung Nr. 256 vom 23.06.2022, die seit dem 4. Dezember 2022 in Kraft ist, wurden die in der vorherigen Verordnung vom 11.10.2017 festgelegten Vorgaben der Mindestumweltkriterien (MUK) für öffentliche Gebäude, die Gegenstand von Ausschreibungen für Neubauten, Sanierungen und Instandhaltung sind, aktualisiert.
Die MUK definieren, über die spezifische Waren- oder Dienstleistungskategorie hinaus, Umweltanforderungen, die es der öffentlichen Verwaltung ermöglicht, die beste planerische Lösung, das beste Produkt oder die beste Dienstleistung unter Umweltgesichtspunkten zu ermitteln, verglichen mit der derzeitigen Marktsituation und in Bezug auf den gesamten Lebenszyklus.
Die Gesetzesverordnung Nr. 50 vom 18. April 2016, Art. 34 des "Beschaffungsgesetz" (geändert durch die Gesetzesverordnung 56/2017) verpflichtet alle Vergabestellen zur Anwendung der MUK bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Baumaßnahmen, die unter das Gesetz für „öffentlichen Aufträgen“ fallen.
Mit den MUK müssen sich also auch alle Planer, die mit oder in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, auseinandersetzen.
Wie bereits in der vorherigen Fassung sieht die aktuelle Verordnung unter Punkt 1.3.4 „Überprüfung der Umweltkriterien und Nachweise“ die Möglichkeit vor, die Übereinstimmung des Projekts mit den MUK durch verschiedene nationale oder internationale Energie-Umwelt-Protokolle die Nachhaltigkeit von Gebäuden (Bewertungssysteme) nachzuweisen. In diesen Fällen kann der Planer dem MUK-Bericht die Dokumentation hinzufügen, die in dem spezifischen Protokoll zur Zertifizierung nachhaltiger Gebäude vorgesehen ist, und gegebenenfalls den Nachweis ergänzen, der zur vollständigen Erfüllung des jeweiligen Kriteriums erforderlich ist.
Zu den in der Ministerialverordnung erwähnten Energie-Umwelt-Protokollen gehört auch die Richtlinie KlimaHaus Nature, bzw. für nicht-Wohngebäude gelten die Richtlinien KlimaHaus School, Work&Life, Wine, Hotel oder Welcome.
Die KlimaHaus Agentur hat neue Richtlinien für Schulgebäude und öffentliche Einrichtungen für die öffentliche Verwaltung und Planer veröffentlicht, damit diese die Übereinstimmung der in den KlimaHaus Richtlinien „School“ und „Work&Life“ enthaltenen Kriterien mit den technischen Anforderungen der MUK überprüfen können. Die Protokolle können sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen angewendet werden.
Um Charakter, Merkmale und Wiedererkennbarkeit der KlimaHaus Zertifizierung gegenüber der MUK zu wahren, sind nicht alle technischen Anforderungen der Verordnung in den KlimaHaus Richtlinien für Schulgebäude und Work&Life Gebäude wiederzufinden. Außerdem stimmen einige Anforderungen, obwohl sie in den Richtlinien enthalten sind, nur teilweise mit dem DM 23/06/2022 Nr. 256 überein.
Die untenstehende Grafik fasst die Kriterien der Verordnung zusammen, nach denen die Richtlinien angepasst wurden. Für eine eingehendere Betrachtung dieses Themas, wird das Lesen des Kapitels ANPASSUNG AN DIE MUK für Bauwesen (DM 23. Juni 2022) empfohlen.
Die KlimaHaus Agentur macht darauf aufmerksam, dass gemäß DM die Verantwortung für die Überprüfung der vollständigen Übereinstimmung zwischen den MUK und dem entsprechenden Indikator der Protokolle School oder Work&Life beim Planer verbleibt. Die an die MUK angepassten Protokolle stellen daher eine Basis für den Planer dar, einen Leitfaden, der in Bezug auf einige Aspekte die Anwendung und Überprüfung der im DM enthaltenen Grundsätze erleichtert.
Die INTERREG-Projekte Italien-Schweiz QAES-Air Quality in School Buildings und INTERREG Italien-Österreich GPP4Build-Green Public Procurement for Buildings trugen maßgeblich dazu bei, die Protokolle "School" und "Work&Life" zu aktualisieren.
Richtlinien Work&Life öffentliche Bestandsgebäude
Richtlinien Work&Life öffentliche Gebäude Neubau
Richtlinien KlimaHaus School R MUK
Richtlinien KlimaHaus School MUK
Mit der Ministerialverordnung Nr. 256 vom 23.06.2022, die seit dem 4. Dezember 2022 in Kraft ist, wurden die in der vorherigen Verordnung vom 11.10.2017 festgelegten Vorgaben der Mindestumweltkriterien (MUK) für öffentliche Gebäude, die Gegenstand von Ausschreibungen für Neubauten, Sanierungen und Instandhaltung sind, aktualisiert.
Die MUK definieren, über die spezifische Waren- oder Dienstleistungskategorie hinaus, Umweltanforderungen, die es der öffentlichen Verwaltung ermöglicht, die beste planerische Lösung, das beste Produkt oder die beste Dienstleistung unter Umweltgesichtspunkten zu ermitteln, verglichen mit der derzeitigen Marktsituation und in Bezug auf den gesamten Lebenszyklus.
Die Gesetzesverordnung Nr. 50 vom 18. April 2016, Art. 34 des "Beschaffungsgesetz" (geändert durch die Gesetzesverordnung 56/2017) verpflichtet alle Vergabestellen zur Anwendung der MUK bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Baumaßnahmen, die unter das Gesetz für „öffentlichen Aufträgen“ fallen.
Mit den MUK müssen sich also auch alle Planer, die mit oder in der öffentlichen Verwaltung arbeiten, auseinandersetzen.
Wie bereits in der vorherigen Fassung sieht die aktuelle Verordnung unter Punkt 1.3.4 „Überprüfung der Umweltkriterien und Nachweise“ die Möglichkeit vor, die Übereinstimmung des Projekts mit den MUK durch verschiedene nationale oder internationale Energie-Umwelt-Protokolle die Nachhaltigkeit von Gebäuden (Bewertungssysteme) nachzuweisen. In diesen Fällen kann der Planer dem MUK-Bericht die Dokumentation hinzufügen, die in dem spezifischen Protokoll zur Zertifizierung nachhaltiger Gebäude vorgesehen ist, und gegebenenfalls den Nachweis ergänzen, der zur vollständigen Erfüllung des jeweiligen Kriteriums erforderlich ist.
Zu den in der Ministerialverordnung erwähnten Energie-Umwelt-Protokollen gehört auch die Richtlinie KlimaHaus Nature, bzw. für nicht-Wohngebäude gelten die Richtlinien KlimaHaus School, Work&Life, Wine, Hotel oder Welcome.
Die KlimaHaus Agentur hat neue Richtlinien für Schulgebäude und öffentliche Einrichtungen für die öffentliche Verwaltung und Planer veröffentlicht, damit diese die Übereinstimmung der in den KlimaHaus Richtlinien „School“ und „Work&Life“ enthaltenen Kriterien mit den technischen Anforderungen der MUK überprüfen können. Die Protokolle können sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen angewendet werden.
Um Charakter, Merkmale und Wiedererkennbarkeit der KlimaHaus Zertifizierung gegenüber der MUK zu wahren, sind nicht alle technischen Anforderungen der Verordnung in den KlimaHaus Richtlinien für Schulgebäude und Work&Life Gebäude wiederzufinden. Außerdem stimmen einige Anforderungen, obwohl sie in den Richtlinien enthalten sind, nur teilweise mit dem DM 23/06/2022 Nr. 256 überein.
Die untenstehende Grafik fasst die Kriterien der Verordnung zusammen, nach denen die Richtlinien angepasst wurden. Für eine eingehendere Betrachtung dieses Themas, wird das Lesen des Kapitels ANPASSUNG AN DIE MUK für Bauwesen (DM 23. Juni 2022) empfohlen.
Die KlimaHaus Agentur macht darauf aufmerksam, dass gemäß DM die Verantwortung für die Überprüfung der vollständigen Übereinstimmung zwischen den MUK und dem entsprechenden Indikator der Protokolle School oder Work&Life beim Planer verbleibt. Die an die MUK angepassten Protokolle stellen daher eine Basis für den Planer dar, einen Leitfaden, der in Bezug auf einige Aspekte die Anwendung und Überprüfung der im DM enthaltenen Grundsätze erleichtert.
Die INTERREG-Projekte Italien-Schweiz QAES-Air Quality in School Buildings und INTERREG Italien-Österreich GPP4Build-Green Public Procurement for Buildings trugen maßgeblich dazu bei, die Protokolle "School" und "Work&Life" zu aktualisieren.
Richtlinien Work&Life öffentliche Bestandsgebäude
Richtlinien Work&Life öffentliche Gebäude Neubau
Richtlinien KlimaHaus School R MUK
Richtlinien KlimaHaus School MUK