Siape Portal: Funktionserweiterung
Das Siape Portal wird ab Jänner 2025 mit neuen Funktionen und Verbesserungen online gehen. Die Nutzung wurde in der neuen Version effizienter und transparenter gestaltet.
Was ist neu?
Systematische Prüfung der APE
Die APE werden gemäß Art. 2-sexies des Landesgesetzes vom 7. Juli 2010, Nr. 9 systematisch überprüft. Sollte es Unstimmigkeiten geben, wird der Benutzer kontaktiert, um diese zu klären oder den APE zu berichtigen.
Mit diesen Neuerungen soll eine benutzerfreundliche und strukturierte Plattform bereitgestellt werden, die die gesetzlichen Anforderungen umfassend erfüllt.
Was ist neu?
- Einmalige Registrierung: Jeder Benutzer muss sich mit einem Benutzername und einem Passwort registrieren.
- Eigenerklärung zur Qualifikation: Eine digital unterschriebene Erklärung über die Befähigung zur Erstellung der APE ist nun erforderlich.
- Übersicht und Korrekturen: Bereits hochgeladene APE können eingesehen und innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums korrigiert oder ausgetauscht werden.
- Strukturierte Ablage und Abfrage: Zur Erfassung eines APE müssen grundlegende Informationen wie Katastralgemeinde, Bauparzelle und Baueinheit beim Upload angegeben werden.
- Digital signierter APE: Der APE muss auch als digital signiertes PDF-Dokument hochgeladen werden.
Systematische Prüfung der APE
Die APE werden gemäß Art. 2-sexies des Landesgesetzes vom 7. Juli 2010, Nr. 9 systematisch überprüft. Sollte es Unstimmigkeiten geben, wird der Benutzer kontaktiert, um diese zu klären oder den APE zu berichtigen.
Mit diesen Neuerungen soll eine benutzerfreundliche und strukturierte Plattform bereitgestellt werden, die die gesetzlichen Anforderungen umfassend erfüllt.