EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Die EFRE-Förderungen (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) bemühen sich, die bedeutendsten regionalen Ungleichgewichte in der Europäischen Union zu minimieren. Wie dies gelingt? Durch Investitionen in die Infrastruktur sowie durch Investitionen in die strukturelle Anpassung und in die wirtschaftliche Entwicklung der Länder.

20 Millionen Euro für energieeffiziente öffentliche Gebäude
Um die Energieeffizienz öffentlicher Wohn- oder Dienstleistungsgebäude zu verbessern, stehen insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Efre 2021-2027) zur Verfügung. Von diesen sind zehn Millionen Euro für Maßnahmen an öffentlichen Wohngebäuden vorgesehen und zehn Millionen Euro für öffentliche Gebäude, die für öffentliche Dienstleistungen bestimmt sind. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent. 

Die einzureichenden Projekte müssen sich auf Gebäude in Südtirol beziehen, wobei für jedes zu sanierende Gebäude ein eigener Förderantrag zu stellen ist. Berücksichtigt werden nur Projekte mit Gesamtkosten von mehr als 200.000 Euro, wobei die Förderung maximal drei Millionen Euro je Projekt betragen darf. Die Sanierungsvorhaben müssen in der Regel bis Ende Juni 2026 umgesetzt sein.

Mindestens 30 Prozent Primärenergieeinsparung
Vorausgesetzt wird, dass durch die geplanten Maßnahmen die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gebäudes im Sinne der KlimaHaus-Bestimmungen wesentlich verbessert wird. Es muss mindestens die KlimaHaus Klasse B erreicht werden (Effizienz der Gebäudehülle kleiner oder gleich 50 kWh/m²a) sowie eine Einsparung an nicht erneuerbarer Primärenergie von mindestens 30 Prozent.

Einreichungen bis Ende 24. Oktober 2024 möglich
Projektanträge können ab sofort und bis zum 24. Oktober 2024 (12 Uhr) über das Projektverwaltungssystem "CoheMON" übermittelt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
 

​Ansuchen KlimaHaus Zertifizierung zur Bestätigung der bestehenden und erreichten KlimaHaus Klasse

Für den rechtzeitigen Erhalt des Bestands-Energieausweises für vor dem Eingriff muss die Anfrage spätestens bis zum 13. September 12.00 Uhr mit allen erforderlichen Unterlagen an die Agentur gesendet werden.

Hier finden Sie das Formular für das Ansuchen: