Bilanzen

Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung

Jahresprogramm, Haushaltsvoranschlag, Bericht des Rechnungsprüfers, Dekret Genehmigung Budget:

Bilanzen

Transparenzverpflichtungen: Offenlegung der erhaltenen öffentlichen Beiträge, ex L 124/2017

Die staatlichen Beihilfen gemäß Artikel 52 des Gesetzes Nr. 234/2012, die im Nationalen Register für staatliche Beihilfen veröffentlicht werden müssen, sind auf folgendem Portal veröffentlicht, auf den verwiesen wird:
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx
Bitte beachten Sie, dass die Liste der von der Agentur erhaltenen Beiträge ab dem Jahr 2022 in den beigefügten Erläuterungen zum Jahresabschluss enthalten sind. Bitte beachten Sie die Dokumentation für jedes Haushaltsjahr in der Datei der Jahresabschlüsse (Bilanzen) für jedes Haushaltsjahr.

Plan der Indikatoren und erwartete Budgetergebnisse

Art. 1 des GvD Nr. 91/2011 sieht die Verpflichtung vor, ein Dokument, welches als "Plan der Indikatoren und vorgesehene Bilanzergebnisse" bezeichnet wird, den öffentlichen Verwaltungen vorzulegen, wobei präzisiert wird, dass man als öffentliche Verwaltungen, die Verwaltungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Gesetzes vom 31. Dezember 2009, Nr. 196, bezeichnet, mit Ausnahme der Regionen, der örtlichen Körperschaften, ihrer eigenen Anstalten und instrumentalen Einrichtungen und den Einrichtungen des nationalen Gesundheitsdienstes.

Für Informationen wird zuständigkeitshalber auch auf die Website der Südtiroler Landesverwaltung unter der Rubrik "Transparente Verwaltung" verwiesen.