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KlimaHaus Zertifizierung
Informationen, Ansuchen, und vieles mehr
Vertrauen ist gut … Kontrolle ist besser
Die KlimaHaus Zertifizierung ist ein umfangreicher Qualitätssicherungsprozess, der einen Neubau (oder eine Sanierung) von der Planung bis zur Übergabe des Zertifikats begleitet. Der Grundstein wird mit einer detaillierten und sorgfältigen Planung gelegt. Neben den Projektkontrollen stellen aber vor allem die unabhängigen Audits vor Ort während und nach Abschluss der Bauarbeiten ein wesentliches Merkmal der KlimaHaus Qualitätssicherung dar.
Der abschließende Blower-Door-Test ist letztlich die Nagelprobe für die Ausführungsgüte des Gebäudes. Verbleibende Undichtheiten können erkannt und im Interesse des Bauherrn behoben werden.
Das Ansuchen um Zertifizierung - Neubau, Sanierung, Bestand
Um ein Gebäude nach KlimaHaus Standard zertifizieren zu können, ist die Umsetzung der aktuellen KlimaHaus Richtlinie erforderlich. Darin sind die Qualitätskriterien definiert, inwieweit die Performance der Gebäudehülle optimiert sein muss und welche Effizienz die Haustechnik aufweisen sollte. Ihr KlimaHaus Berater KlimaHaus Berater / Projektant wird eine energetische Berechnung Ihres Gebäudes bereits in der Planungsphase vornehmen.
Aktualisierung Energieausweis ohne Gesamtenergieeffizienz
Dieses Ansuchen kann verwendet werden für die:
- Zertifizierung eines Gebäudes, welches bereits als KlimaHaus zertifiziert worden ist, jedoch ohne Nachweis der Gesamtenergieeffizienz und CO2-Werte. Am Gebäude wurden keine wesentlichen energetischen Eingriffe durchgeführt.
- Zertifizierung eines Gebäudes, für welches eine KlimaHaus Berechnung für die Benutzungsgenehmigung in der entsprechenden Gemeinde hinterlegt wurde (KlimaHaus Berechnung Vers. 2.0 – 2.3, gemäß Dekret n.34/2004). Es wurden seither keine wesentlichen energetischen Eingriffe durchgeführt.
Zertifizierung eines Gebäudes in Klasse G
Mit dem Beschluss der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen Nr. 362 vom 04.03.2013 wurde die Europäische Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auf Landesebene umgesetzt. Diese Richtlinie sieht unter anderem für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend vor, dass für Gebäude oder Gebäudeteile, die gebaut, verkauft oder an einen neuen Mieter vermietet werden, ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ausgestellt wird.
In Südtirol wird für Gebäude der Energieausweis von der unabhängigen Zertifizierungsstelle KlimaHaus Agentur ausgestellt. Dabei kommt seit 2013 für den Altbestand in der niedrigsten Energieeffizienzklasse G (Heizwärmebedarf >160 kWh/m²a) ein vereinfachtes, unbürokratisches und kostengünstiges Verfahren der KlimaHaus Agentur zur Anwendung.
Für Gebäude mit einer oder mehreren Einheiten kann der Energieausweis von der KlimaHaus Agentur ausgestellt werden und hat auch Gültigkeit für alle darin befindlichen Wohneinheiten.
Sie als Besitzer/Verwalter selbst können den verfügbaren Fragebogen ausfüllen und samt einer Fotodokumentation an die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus senden. Nach positiver Überprüfung stellt die Agentur den Energieausweis des Gebäudes der Klasse G aus.
In Südtirol wird für Gebäude der Energieausweis von der unabhängigen Zertifizierungsstelle KlimaHaus Agentur ausgestellt. Dabei kommt seit 2013 für den Altbestand in der niedrigsten Energieeffizienzklasse G (Heizwärmebedarf >160 kWh/m²a) ein vereinfachtes, unbürokratisches und kostengünstiges Verfahren der KlimaHaus Agentur zur Anwendung.
Für Gebäude mit einer oder mehreren Einheiten kann der Energieausweis von der KlimaHaus Agentur ausgestellt werden und hat auch Gültigkeit für alle darin befindlichen Wohneinheiten.
Sie als Besitzer/Verwalter selbst können den verfügbaren Fragebogen ausfüllen und samt einer Fotodokumentation an die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus senden. Nach positiver Überprüfung stellt die Agentur den Energieausweis des Gebäudes der Klasse G aus.
Wohnungen / einzelne Einheiten
Wohnungen / einzelne Einheiten:
Wir erinnern daran, dass für einzelne Einheiten in Gebäuden (Wohnungen, Geschäfte, usw.), im Falle von Eigentumsübertragungen, von Seiten eines qualifizierten Technikers eine Bescheinigung der Gesamtenergieeffizienz nach staatlichen Vorgaben (UNI TS / Docet / Ministerialdekret vom 26.06.09, Anhang A) gemacht werden kann. Dies gilt für Wohnungen aller Energieklassen.
Dieser Nachweis, APE (attestato di prestazione energetica) genannt, kann von jedem dazu befähigten Techniker erbracht werden. Er muss innerhalb von 60 Tagen ab Abschluss des Vertrages an die KlimaHaus Agentur zur Archivierung übermittelt werden.
Wir erinnern daran, dass für einzelne Einheiten in Gebäuden (Wohnungen, Geschäfte, usw.), im Falle von Eigentumsübertragungen, von Seiten eines qualifizierten Technikers eine Bescheinigung der Gesamtenergieeffizienz nach staatlichen Vorgaben (UNI TS / Docet / Ministerialdekret vom 26.06.09, Anhang A) gemacht werden kann. Dies gilt für Wohnungen aller Energieklassen.
Dieser Nachweis, APE (attestato di prestazione energetica) genannt, kann von jedem dazu befähigten Techniker erbracht werden. Er muss innerhalb von 60 Tagen ab Abschluss des Vertrages an die KlimaHaus Agentur zur Archivierung übermittelt werden.
Tipp: verschiedene Dokumente zur Gebäudezertifizierung
Unter "Gebäudezertifizierung --> Dokumente zur Gebäudezertifizierung" stehen verschiedene Dokumente für Sie und für ihren KlimaHaus Berater / Projektanten zum Download bereit. Dort finden Sie zum Beispiel:
- verschiedene Eigenerklärungen
- die Technischen KlimaHaus Richtlinien
- die Tarife zur Zertifizierung
- und vieles mehr.....
Ulrich Klammsteiner
Technischer Direktor
Abteilungsleiter
Ilaria Maria Brauer
Gebäudezertifizierungen
Davide D'Agostini
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Robert Dibiasi
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Christian Gozzi
Gebäudezertifizierungen
Cecilia Nunziata
Gebäudezertifizierungen
Sylvia Pircher
Gebäudezertifizierungen
Giorgia Zuddas
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