Maßnahmen
Maßnahmen der politischen Gremien
Gemäß Art. des Status der Agentur, ernennt die Landesregierung den Lenkungs- und Koordinierungsbeirat für die Dauer von fünf Jahren. Er besitzt rein beratende Funktion und dementsprechend gibt es hierzu keine Verwaltungsmaßnahmen.
Gemäß Art. 3 des Status der Agentur, wird der Generaldirektor / die Generaldirektorin der Agentur von der Landesregierung für die Dauer von vier Jahren ernannt und kann bestätigt werden. Die Landesregierung ernennt außerdem auf Vorschlag des Generaldirektors der Agentur einen technischen Direktor / eine technische Direktorin, welcher / welche die Verantwortung für die technischen Belange trägt und den Generaldirektor / die Generaldirektorin bei dessen / deren Abwesenheit oder vorübergehender Verhinderung in all seinen / ihren Befugnissen vertritt.
Gemäß Art. 3 des Status der Agentur, wird der Generaldirektor / die Generaldirektorin der Agentur von der Landesregierung für die Dauer von vier Jahren ernannt und kann bestätigt werden. Die Landesregierung ernennt außerdem auf Vorschlag des Generaldirektors der Agentur einen technischen Direktor / eine technische Direktorin, welcher / welche die Verantwortung für die technischen Belange trägt und den Generaldirektor / die Generaldirektorin bei dessen / deren Abwesenheit oder vorübergehender Verhinderung in all seinen / ihren Befugnissen vertritt.
Verwaltungsmaßnahmen der Führungskräfte
In diesem Abschnitt wird die Liste der von den Verwaltungsleitern verabschiedeten Maßnahmen veröffentlicht, wobei insbesondere:
- die abschließenden Maßnahmen der Verfahren von Auswahl des Auftragnehmers für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, auch in Bezug auf die gewählte Auswahlmethode;
- Vereinbarungen, die von der Verwaltung mit privaten Parteien oder mit anderen öffentlichen Verwaltungen getroffen werden (Artikel 23, Absatz 1, Gesetzesverordnung Nr. 33/2013; Artikel 16, Gesetz Nr. 190/2012)