Meldungen von unerlaubten Handlungen - Whistleblowing
Meldungen von unerlaubten Handlungen - Whistleblowing
Unter Whistleblowing versteht man die Meldung von Handlungen und Unterlassungen, die vom Gesetz her verboten sind und von denen die meldende Person im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (z.B. Verstöße buchhalterischer, verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlicher Natur, Korruption usw.), sofern sie das Personal und/oder den Tätigkeitsbereich der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus betreffen.
Die Meldung muss im öffentlichen Interesse erfolgen und notwendigerweise die Gewährleistung der Integrität der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus zum Ziel haben und nicht die Erfüllung von persönlichen Ansprüchen der Hinweisgebenden.
Als Whistleblower (Hinweisgebende) werden die natürlichen Personen bezeichnet, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit erlangte Informationen bezüglich Rechtsverstöße melden oder offenlegen.
Das können sein:
Um die Meldungen über Verstöße im Rahmen der Whistleblowing-Regelung zu vereinfachen und den Schutz der Hinweisgebenden zu gewährleisten wird das gesamte Meldeverfahren inklusive der dort angegebenen Informationen/Dokumente automatisch über die Meldeplattform verschlüsselt.
Sämtliche Informationen bezüglich Whistleblowing-Politik der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus, insbesondere zu den meldepflichtigen Verstößen, zur beauftragten Person für Transparenz und Korruptionsvorbeugung (welche auch die Meldung entgegennimmt), zu den Meldekanäle, den Schutzmaßnahmen für den Whistleblower und den Schutz der Identität des Whistleblowers finden Sie in den nachfolgenden FAQ zu Whistleblowing.
Die Meldung muss im öffentlichen Interesse erfolgen und notwendigerweise die Gewährleistung der Integrität der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus zum Ziel haben und nicht die Erfüllung von persönlichen Ansprüchen der Hinweisgebenden.
Als Whistleblower (Hinweisgebende) werden die natürlichen Personen bezeichnet, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit erlangte Informationen bezüglich Rechtsverstöße melden oder offenlegen.
Das können sein:
- Mitarbeiter der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus: Arbeitnehmer unabhängig vom Vertrag, Freiberufler, die für die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus tätig sind, ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat bzw. die sich noch in vorvertraglichen Verhandlungen befinden, bezahlte/unbezahlte Praktikanten;
- Mitglieder der Verwaltungsorgane (auch nicht geschäftsführende Mitglieder) und Personen in Führungspositionen;
- Freiwillige;
- Personal von Lieferanten, Auftragnehmern, Unterauftragnehmer oder sonstige Dienstleister.
- Um auf den elektronischen Kanal für Whistleblowing-Meldungen zuzugreifen, klicken Sie auf diesen Link.
Um die Meldungen über Verstöße im Rahmen der Whistleblowing-Regelung zu vereinfachen und den Schutz der Hinweisgebenden zu gewährleisten wird das gesamte Meldeverfahren inklusive der dort angegebenen Informationen/Dokumente automatisch über die Meldeplattform verschlüsselt.
Sämtliche Informationen bezüglich Whistleblowing-Politik der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus, insbesondere zu den meldepflichtigen Verstößen, zur beauftragten Person für Transparenz und Korruptionsvorbeugung (welche auch die Meldung entgegennimmt), zu den Meldekanäle, den Schutzmaßnahmen für den Whistleblower und den Schutz der Identität des Whistleblowers finden Sie in den nachfolgenden FAQ zu Whistleblowing.