Bürgerzugang

Mit dem Legislativdekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.

Es gibt 2 verschiedene Arten von Bürgerzugang:

 

Einfacher Bürgerzugang:

Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung sowie der weiteren Rechtssubjekte laut Art. 2-bis GvD 33/2013, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der Website Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Art. 5, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013).

Allgemeiner Bürgerzugang:

Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Art. 5, Abs. 2 und Art. 5-bis, GvD Nr. 33/2013).

An wen können Sie sich wenden?

Der Antrag auf Bürgerzugang ist an den Verantwortlichen für Korruptionsbekämpfung und Transparenz der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus zu richten:

Verantwortlicher für Korruptionsbekämpfung und Transparenz der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus
Ulrich Klammsteiner
Alessandro Voltastr. Nr. 13/A
39100 Bozen
E-mail: Ulrich.klammsteiner@klimahausagentur.it
PEC: Info@pec.agenziacasaclima.it


Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Freigabe von Daten oder Unterlagen in elektronischer Form ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Agentur tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern. Für die Freigabe von Unterlagen in Papierform kann die Agentur den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung mittels Einschreiben mit R.A. beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
  1. Antrag einfacher Bürgerzugang
  2. ​Antrag allgemeinde Bürgerzugang

Rechtsbehelfe

Im Falle gänzlicher oder teilweiser Ablehnung des Bürgerzugangs oder bei nicht innerhalb von 30 Tagen ergangener Antwort (vorbehaltlich der Fristverlängerung zum Schutze der Interessen eventueller Drittbetroffener), kann ein Antrag auf Überprüfung an den Transparenzbeauftragten gestellt werden:

Verantwortlicher für Korruptionsbekämpfung und Transparenz der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus:
Ulrich Klammsteiner
Alessandro Voltastr. Nr. 13/A
39100 Bozen
E-mail: Ulrich.klammsteiner@klimahausagentur.it
PEC info@pec.agenziacasaclima.it

Gegen die Entscheidung der Agentur oder (im Falle eines Antrags auf Überprüfung) des Transparenzbeauftragten, kann die antragstellende Person Rekurs beim Verwaltungsgericht einlegen.
  1. Antrag auf Überprüfung

Register der Bürgerzugänge

Register der Anträge auf Bürgerzugang, mit Angabe des Gegenstandes und des Datums des Antrags sowie dem entsprechenden Ausgang mit dem Datum der Entscheidung:
  1. Register der Bürgerzugänge