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- Anlagentechnik -
Anlagenheft
im Sinne des BLR Nr. 172 vom 14.02.2017
Um den Eigentümern, Betreibern und den Wartungsunternehmen Klarheit über die normativen Vorgaben und Verpflichtungen (Wartung) zu geben und zu bestimmen, wer im Bereich Sicherheit der Anlagen und Energieeffizienz verantwortlich ist, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 172 vom 14.02.2017 eine neue Fassung des Anlagenheftes eingeführt.
Alle Daten über die Anlage selbst und über die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung müssen im Anlagenheft festgehalten werden. Geregelt wurden im Beschluss auch die Zeitabstände für die Wartung der Anlagen. Das Kehren der Kamine ist über die Kehrordnung geregelt und bleibt unverändert.
Detaillierte Informationen erteilt das Amt für Brandverhütung unter den Telefonnummern 0471 416020 oder 416021 oder via E-Mail: brandverhuetung@provinz.bz.it.
Alle Daten über die Anlage selbst und über die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung müssen im Anlagenheft festgehalten werden. Geregelt wurden im Beschluss auch die Zeitabstände für die Wartung der Anlagen. Das Kehren der Kamine ist über die Kehrordnung geregelt und bleibt unverändert.
Detaillierte Informationen erteilt das Amt für Brandverhütung unter den Telefonnummern 0471 416020 oder 416021 oder via E-Mail: brandverhuetung@provinz.bz.it.
Downloaden Sie hier das Anlagenheft, aufgeteilt nach den einzelnen Kapiteln:
(.zip Archiv, 36 PDF's, Gesamtgröße 38MB)
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Downloaden Sie hier das Anlagenheft als ein einzelnes Dokument:
(PDF, 4MB)
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Download Beschluss der Landesregierung Nr. 172 vom 14.02.2017 zur neuen Fassung des Anlagenheftes:
Richtlinien für die Kontrolle der Energieeffizienz von Heizungs- und Klimaanlagen
Diese Richtlinien regeln die Modalitäten für die Kontrolle der Energieeffizienz von Heizungs- und Klimaanlagen in Umsetzung von Artikel 127 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, sowie der Richtlinie 2010/31/EU.