Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Daten
Auf dieser Seite veröffentlicht die Verwaltung weitere Daten und Dokumente, die nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen und die nicht den angegebenen Unterabschnitten zuzuordnen sind (Art. 7-bis, Abs. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013; Art. 1, Abs. 9, Buchstabe f), Gesetz 190/2012).
Datenschutzbestimmungen
Schutz personenbezogener Daten - Informationen
Die neue europäische Datenschutzverordnung 2016/679 (General Data Protection Regulation - GDPR) hilft, personenbezogene Daten zu schützen und stellt sicher, dass, wer auch immer sie besitzt, sie mit der größtmöglichen Sorgfalt und Vorsicht behandelt. Auch die Energieagentur Südtirol - Klimahaus geht mit diesen Daten sehr sorgfältig um. Aus diesem Grund wenden wir seit dem 25. Mai 2018 die neue europäische Verordnung an und haben unsere Informationen (Art. 13 und Art. 14) an die neue europäische Gesetzgebung angepasst.
Die neue europäische Datenschutzverordnung 2016/679 (General Data Protection Regulation - GDPR) hilft, personenbezogene Daten zu schützen und stellt sicher, dass, wer auch immer sie besitzt, sie mit der größtmöglichen Sorgfalt und Vorsicht behandelt. Auch die Energieagentur Südtirol - Klimahaus geht mit diesen Daten sehr sorgfältig um. Aus diesem Grund wenden wir seit dem 25. Mai 2018 die neue europäische Verordnung an und haben unsere Informationen (Art. 13 und Art. 14) an die neue europäische Gesetzgebung angepasst.
Informationen und Mitteilungen für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person auf ihre persönlichen Daten
Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (in der Folge „DSGVO“) in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden (Artt. 12 und 15 bis 22 der DSGVO).
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag ist an die Klimahaus Agentur zu richten. Im Falle von Anträgen, welche sich auf personenbezogene Daten betreffend eine bestimmte Verarbeitung beziehen, und auf eine bestimmte Abteilung zurückzuführen sind, werden diese an die zuständige Stelle weitergeleitet, welche dem Antragsteller direkt Bescheid geben wird. Werden hingegen allgemeine Anträge gestellt, werden diese an alle Abteilungen weitergeleitet; diese übermitteln die erforderlichen Informationen dem Generaldirektor, welcher sodann dem Antragsteller Bescheid gibt.
Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus
A.-Volta-Str. 13A
39100 Bozen - Südtirol, Italien
Telefon +39 0471 062 140
Email: privacy@klimahausagentur.it
Mündliche Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausübung der oben genannten Rechte ist unentgeltlich. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Rechtsinhaber der Verarbeitung der Daten entweder ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag ist an die Klimahaus Agentur zu richten. Im Falle von Anträgen, welche sich auf personenbezogene Daten betreffend eine bestimmte Verarbeitung beziehen, und auf eine bestimmte Abteilung zurückzuführen sind, werden diese an die zuständige Stelle weitergeleitet, welche dem Antragsteller direkt Bescheid geben wird. Werden hingegen allgemeine Anträge gestellt, werden diese an alle Abteilungen weitergeleitet; diese übermitteln die erforderlichen Informationen dem Generaldirektor, welcher sodann dem Antragsteller Bescheid gibt.
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Mündliche Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausübung der oben genannten Rechte ist unentgeltlich. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Rechtsinhaber der Verarbeitung der Daten entweder ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.